Bertha-von-Suttner-Schule Geesthacht

Die Bertha-von-Suttner-Schule wächst


  • Eine fünfzügige SEK I und eine zweizügige SEK II machen einen Erweiterungsbau erforderlich!


    Zum Schuljahr 2016/21017 wurde die Grund- und Gemeinschaftsschule Bertha-von-Suttner- Schule hinsichtlich der Primarstufe und Sekundarstufe I voneinander getrennt, so dass seitdem zwei eigenständige Schulen existent sind – zum einen die Grundschule in der Oberstadt (Schulweg 3) und zum anderen die Gemeinschaftsschule Bertha-von-Suttner-Schule (Dösselbuschberg 40). Aufgrund der Trennung von der Grundschule und aufgrund der zum Schuljahr 2017/ 2018 eingeführten Oberstufe an der Bertha-von-Suttner-Schule, wurde die Raumsituation neu betrachtet. Mit der Einführung der Oberstufe ergibt sich zusätzlicher Raumbedarf. Des Weiteren fehlt es der Bertha-von-Suttner-Schule an weiteren Räumen, z.B. im Bereich der Verwaltungs- und Differenzierungsräume. Der Raumbedarf orientiert sich an einer fünfzügigen Sekundarstufe I und einer zweizügigen Sekundarstufe II, welcher durch einen Erweiterungsbau am Schulkomplex der Bertha-von-Suttner-Schule abgestellt werden soll. Die Hauptnutzfläche liegt bei ca. 2.100 m2, woraus sich eine Bruttogrundfläche von etwa 3.300 m2 ergibt.

  • Das bestehende Gebäude der Bertha-von-Suttner-Schule ist dreigeschossig. Das Gebäude wurde 1977 im Rahmen des Schulbau-Sonderprogramms in Systembauweise erstellt. Die Bertha-von-Suttner Schule und die zugehörige Sporthalle liegen unmittelbar am Dösselbuschberg, eine der Hauptverkehrsadern in der Oberstadt. Wesentliches Merkmal der Geländetopographie auf dem Schulgelände ist der Höhenunterschied zwischen Schulweg und Dösselbuschberg. Er beträgt etwa 5 Meter.

    Gegenstand der Planungsaufgabe ist ausschließlich der Neubau (keine Umbauten im Bestand) mit den unmittelbar notwendigen Freianlagen.

    Die zu vergebenden Leistungen umfassen:
    – Leistungsphasen gem. § 34 HOAI 2013: 2-4 sowie 5-9 optional, stufenweise
    – Leistungsphasen gem. § 51 HOAI 2013: 2-4 sowie 5-6 optional, stufenweise
    – Leistungsphasen gem. § 55 HOAI 2013 (Anlagegruppen 1-8): 2-4 sowie 5-9 optional, stufenweise
    – SiGeKo in der Planungs- und in der Bauphase

  • Ort

    Geesthacht

  • Auftraggeber

    Stadt Geesthacht

  • Jahr

    2017 – 2018

  • Thema

    Erweiterungsneubau weiterführende Schule

  • Verfahren

    VgV-Verhandlungsverfahren für Leistungen gem. §§ 34, 51 und 55 HOAI

  • Leistungen

    komplette verfahrensbetreuung