Bahnhofsvorplatz Neubrandenburg

Ein neues Gesicht für die „Visitenkarte“ der Stadt


  • Der Bahnhofsvorplatz in Neubrandenburg soll neugestaltet werden, um seinen verkehrlichen Aufgaben gerecht zu werden und einen der Stadt würdigen Bereich der Ankunft zu schaffen.


    Das Umfeld des Neubrandenburger Bahnhofs ist durch erhebliche Missstände hinsichtlich Gestaltung, Verkehr und Städtebau gekennzeichnet und bedarf dringend einer Aufwertung, nicht zuletzt um Ankommenden einen attraktiven ersten Eindruck von der Stadt zu verschaffen. Zudem mangelt es an adäquater Barrierefreiheit, Orientierungsmöglichkeiten und zweckmäßiger Möblierung, die den Aufenthalt vor dem Bahnhof bereichern würden. Zentral an der Altstadt gelegen, bietet der Bahnhofsvorplatz den Blick auf historische Baudenkmale, die Wallanlagen sowie die Wegebeziehungen in die Innenstadt, jedoch ohne in Bezug zu ihnen zu stehen.

  • Nachdem die Neubrandenburger Stadtvertretung bereits 2008 die Festlegung des städtebaulichen Sanierungsgebiets „Nordstadt-Ihlenfelder Vorstadt“ beschlossen hatte, zu dem auch der Bereich um den Bahnhof gehört, hat die BIG Städtebau GmbH als Treuhänderischer Sanierungsträger der Stadt einen wettbewerblichen Dialog gemäß § 18 VgV zur Neugestaltung des Bahnhofsvorplatzes ausgeschrieben. Damit wird in zwei Dialogphasen ein Entwurf gesucht, der ein ganzheitliches Konzept aufweist und die verschiedenen Nutzungsanforderungen von Erschließung, Aufenthalt und Repräsentation des Bahnhofsvorplatzes sinnfällig miteinander verbindet sowie das Gebiet städtebaulich mit seinem Umfeld verknüpft.

    Nach einem ersten Dialoggespräch mit den Wettbewerbsbeteiligten im Juni und einem zweiten im Oktober soll zum Ende des Jahres 2024 der Zuschlag für die Gestaltung des Bahnhofsumfelds erteilt werden.

  • Ort

    Neubrandenburg

  • Auftraggeber

    BIG Städtebau GmbH – Treuhänderischer Sanierungsträger der Vier-Tore-Stadt Neubrandenburg

  • Jahr

    2024

  • Thema

    Neugestaltung eines Bahnhofsvorplatzes

  • Verfahren

    Wettbewerblicher Dialog gemäß § 18 VgV

  • Leistungen

    Komplette Verfahrenskoordination