Ortskernentwicklungskonzept Stadt Arnis
Deutschlands kleinste Stadt rüstet sich für die Zukunft Unter Beteiligung der Öffentlichkeit hat die Stadt Arnis ein Ortskernentwicklungskonzept erarbeitet, um die nachhaltige Entwicklung der Stadt strategisch umzusetzen. Im Nordosten Schleswig-Holsteins, auf einer Halbinsel in der Schlei gelegen, befindet sich mit knapp 300 Einwohnerinnen und Einwohnern die kleinste Stadt Deutschlands – Arnis. Sie ist ein beliebtes Ausflugs- und Ferienziel, doch muss sich die Stadt zunehmend den Herausforderungen des gesellschaftlichen und demographischen Wandels stellen. Um Arnis für die Zukunft zu rüsten, will die Stadt ihre bestehenden Qualitäten pflegen und robust machen gegenüber äußeren Einflüssen und Veränderungen. Arnis verzeichnet eine heterogene und älter werdende Bevölkerung, die ein diverses Wohnraumangebot benötigt, sowie die zunehmende Abwanderung von Angeboten und Treffpunkten aus der Stadtmitte. Aber auch eine neue Herangehensweise an die Energiewende und nachhaltige Mobilitätskonzepte sind unerlässlich für eine zukunftsträchtige Entwicklung der Stadt. Zur Erreichung einer planerischen Grundlage für die strategische Entwicklung der Stadt hat die Stadtvertretung beschlossen, das Ortsentwicklungskonzept (OEK) von 2016 mit einem Ortskernentwicklungskonzept (OKEK) fortzuschreiben. Es soll dazu beitragen, aktuellen Projekten und Zielsetzungen der Stadt aus wirtschaftlicher und sozialer Sicht strategisch und planerisch besser nachgehen zu können. Das neu integrierte Feuerwehrgerätehaus, das im Jahr 2022 seinen Anfang mit einer Phase Null fand, war zudem wichtiger Auslöser, um eine neue ingerierte Planung in Betracht zu ziehen.Arnis ist klein, verfügt jedoch über eine aktive Bewohnerschaft. In engem Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Arnis wurden im Rahmen von zwei öffentlichen Workshops (Foren) Ideen, Projekte und Ziele zu den Themenbereichen „Architektur/Stadtplanung“, „Demographie/Wohnen“ und „Wirtschaft/Tourismus“ formuliert, die die Stadt bis zum Jahr 2035 noch zukunftsfähiger und lebenswerter machen sollen. Gemeinsam mit einer Arbeitsgruppe aus acht Arnisser Beteiligten, der Stadtvertretung Arnis, der Verwaltung in Kappeln und dem Ingenieurbüro Becker wurden die erarbeiteten Ergebnisse des OKEK in einem Maßnahmenkatalog zusammengefasst. Mit seinem OKEK verfügt die Stadt Arnis nun über eine abgestimmte, integrierte Handlungsgrundlage für die kommenden Jahre sowie gleichzeitig über ein notwendiges Instrument zur Beantragung von Fördermitteln.OrtArnisAuftraggeberStadt Arnis, vertreten durch die Stadtverwaltung KappelnJahr2023ThemaGemeindeentwicklungVerfahrenEntwurf eines Ortskernentwicklungskonzepts unter Mitwirkung der ÖffentlichkeitLeistungenEntwurf eines Ortskernentwicklungskonzepts (Leitbild, konkrete Maßnahmen) und Begleitung des öffentlichen BeteiligungsprozessesAnsprechpartner Mira Schmidt Johan Nilsson Bildrechte büro luchterhandt & partner Links Stadt Arnis
Konzeptvergabe Schönkirchen
Mit dem Mischgebiet an der Schönberger Landstraße entsteht ein neues Zentrum In der Gemeindevertretung Schönkirchen wurde beschlossen, das Grundstück des Mischgebiets an der Schönberger Landstraße / Ecke Pahlblöken, westlich des neuen Nahversorgungszentrums, im Rahmen einer anspruchsvollen Konzeptausschreibung zu veräußern. Als beliebter Wohnort im Einzugsbereich Kiels entwickelte sich die Gemeinde Schönkirchen zu einem stetig wachsenden Ort, der bald 7.000 Einwohnerinnen und Einwohner zählt. Schönkirchen befindet sich bereits heute im Wandel, denn in den vergangenen Jahren sind weitere Wohnstandorte und zwei neue Kitas entstanden und ein neues Gewerbegebiet befindet sich in der Entwicklung. Die Gemeinde möchte ihre Qualitäten bewahren und die Zukunft aktiv gestalten. Neben der stetig wachsenden Nachfrage an Siedlungs- und Gewerbeflächen muss sich Schönkirchen dabei dem gesellschaftlichen und demographischen Wandel und der zunehmenden Abwanderung von Angeboten und Treffpunkten aus der historischen Ortsmitte stellen. Zudem sind eine umsichtige Herangehensweise an die Energiewende und die Entwicklung nachhaltiger Mobilitätskonzepte unerlässlich für eine zukunftsträchtige Entwicklung Schönkirchens. In diesem Zusammenhang bietet die Entwicklung des „Mischgebiets“ an der Schönberger Landstraße – an der Schnittstelle zwischen dem neuen Nahversorgungszentrum, dem sich entwickelnden Gewerbegebiet und der historisch gewachsenen Ortschaft – die Möglichkeit, einerseits bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und andererseits ein neues Zentrum mit attraktiven Angeboten für die ganze Gemeinde zu entwickeln.In der Gemeindevertretung Schönkirchen wurde nunmehr beschlossen, das Grundstück des Mischgebiets an der Schönberger Landstraße / Ecke Pahlblöken im Rahmen einer Konzeptausschreibung zu veräußern. Die Konzeptausschreibung greift die Zielstellungen des 2021 fertig gestellten Ortskernentwicklungs- konzepts auf und formuliert spezifische Anforderungen für dieses Grundstück. Das Ortskernentwicklungskonzept wurde im Auftrag und in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Schönkirchen und dem Amt Schrevenborn sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet, um eine umsetzungsorientierte planerische Grundlage für die ganzheitlich strategische Entwicklung Schönkirchens zu schaffen. Die Ausschreibungsunterlagen zu Stufe 1 stehen unter nebenstehendem Link digital registrierungs- und kostenfrei auf der Vergabeplattform für dieses Grundstücksangebot zur Verfügung. Die Bewerbung ist vollständig wie folgt einzureichen: A digital: elektronisch über die Plattform bis 04.01.2023, 23.59 Uhr. Planen Sie für den Upload der Dateien ausreichend Zeit ein! B in gedruckter Form: persönlich bis 04.01.2023, 17:00 Uhr oder postalisch bis 04.01.2023 an: büro luchterhandt & partner Versmannstr. 32 20457 HamburgOrtSchönkirchenAuftraggeberGemeinde SchönkirchenJahr2022 - 2023ThemaErarbeitung eines bedarfsgerechten Konzepts für die Entwicklung eines MischgebietsVerfahrenZweistufiges KonzeptvergabeverfahrenLeistungenKomplette VerfahrenskoordinationAnsprechpartner David Senger Nils Polzin Franziska Unzner Bildrechte Gemeinde Schönkirchen Links Die Ausschreibungsunterlagen zu Stufe 1 stehen unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YNV6HTN Termine Stufe 1 12.12.2022: Frist für schriftliche Rückfragen 04.01.2023: Abgabe der Bewerbungen 09.02.2023: Sitzung des Auswahlgremiums Stufe 2 Der Start der Stufe 2 ist für die KW 8 2023 geplant. Genaue Termine werden den Teilnehmenden der Stufe 2 mitgeteilt. vrs. Anfang des 3. Quartals 2023: Abschluss der Anhandgabevereinbarung